Waffen + Alkohol = Entzug der WBK (0)
Was ist passiert Ein Jäger wurde beim Transport seiner Waffe angehalten mit 0,39 Promille. Das BVerwG hat darauf ein Urteil zur waffenrechtlichen
Read MoreWaffenaufbewahrung – Was wird geändert was bleibt gleich?
Erlaubnispflichtigen Waffen:
Neue Waffenschränke der Stufen A und B sowie S1 sind nicht mehr aureichend für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen.
Die Anforderung an Tresore und Waffenschränke wird besimmt durch EN 1143-1 – das sind Schränke mit Widerstandsgrad N O oder N I.
Erlaubnispflichtige Muntion:
Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis.
Keine Änderung an dieser Stelle.
Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist:
In einem verschlossenen Behältnis.
Gemeint sind Luftgewehre, Luftpistolen, Gas- und Signalwaffen, Airsoft – auch jeweils die Munition!
Was bedeutet das für den Waffenbesitzer?
Für alle bis Juni 2017 gekauften Waffenschränke bisheriger Bauart gilt ein Bestandsschutz.
Alle neuen Waffenschränke müssen Widerstandsgrad N O oder N I haben.
Wechselt der Waffenschrank den Besitzer, dann gilt für den vorhandenen Waffenschrank kein Bestandsschutz!
Vorsicht bei Besitz von erlaubnisfreien Waffen!
Die Sniper-Airsoft an der Wand zuhause oder die Gaspistole im Nachttischschrank sind jetzt Verstöße gegen das WaffG.
Quellen: Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) / Bundesgesetzblatt Teil I2017 Nr. 44 vom 05.07.2017
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